Arbeitsbedingungen

Vollzug flankierende Massnahmen

Die Vollzugsstelle flankierende Massnahmen und die Geschäftsstelle tripartite Kommission nehmen Aufgaben im Vollzug der flankierenden Massnahmen im Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU wahr. Im Vordergrund der flankierenden Massnahmen steht der Schutz des Schweizer Lohnniveaus.

Vollzugsstelle flankierende Massnahmen

Gemäss Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmer müssen die Arbeitgeber den entsandten Arbeitnehmern unter anderem mindestens die Entlöhnung garantieren, die in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen vorgeschrieben sind.

Die zuständige kantonale Behörde kann auf Antrag der mit der Durchsetzung des Gesamtarbeitsvertrages betrauten paritätischen Organe bei geringfügigen Verstössen gegen die Vorschriften über die minimale Entlöhnung eine Verwaltungsbusse bis CHF 5'000.- aussprechen.

Bei Verstössen, die nicht als geringfügig eingestuft werden, kann dem Arbeitgeber verboten werden, während bis zu fünf Jahren in der Schweiz seine Dienste anzubieten.

Geschäftsstelle tripartite Kommission

Die tripartite Kommission besteht aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie des Kantons. Sie beurteilt die orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne, beobachtet den Arbeitsmarkt und führt bei Feststellung von Lohndumping eine Verständigung mit dem betroffenen Arbeitgeber durch.

Sofern sie feststellt, dass in einer Branche die orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne wiederholt und in missbräuchlicher Weise unterboten werden, beantragt sie beim Regierungsrat den Erlass eines Normalarbeitsvertrages oder die Allgemeinverbindlicherklärung eines bereits bestehenden Gesamtarbeitsvertrages.

Ihre Ansprechpartner

  
Beat Werder
Leitung AIT, Vollzug flankierende Massnahmen
Schwarzarbeit, Einigungsamt
Tel.: 043 259 91 32
beat.werder@vd.zh.ch
Annika Hirsbrunner Schäfli
Jur. Sekretärin, Vollzug flankierende Massnahmen
Entsendegesetz, Lohnunterbietung, Sanktionen
Tel.: 043 259 91 09
annika.hirsbrunner@vd.zh.ch
Peter Holenstein
Jur. Sekretär, Vollzug flankierende Massnahmen
Entsendegesetz, Lohnunterbietung, Sanktionen,
Schwarzarbeit
Tel.: 043 259 91 03
peter.holenstein@vd.zh.ch
Severin Capaul
Sachbearbeiter, Vollzug flankierende Massnahmen
Entsendegesetz, Lohnunterbietung, Sanktionen
Tel.: 043 259 91 04
severin.capaul@vd.zh.ch
Elif Akdas
Sachbearbeiterin, Vollzug flankierende Massnahmen
Meldeverfahren, Entsendegesetz
Tel.: 043 259 91 07
elif.akdas@vd.zh.ch
Münevver Önen
Sachbearbeiterin, Vollzug flankierende Massnahmen
Meldeverfahren, Entsendegesetz
Tel.: 043 259 91 18
muenevver.oenen@vd.zh.ch
Michaela Petrin
Sachbearbeiterin, Vollzug flankierende Massnahmen
Entsendegesetz, Lohnunterbietung, Sanktionen
Tel.: 043 259 91 29
michaela.petrin@vd.zh.ch
Philipp Muelhauser
Sachbearbeiter, Vollzug flankierende Massnahmen
Lohnbuch
Tel.: 043 259 91 37
philipp.muelhauser@vd.zh.ch
Marita Hauenstein
Jur. Sekretärin, Vollzug flankierende Massnahmen
Entsendegesetz, Lohnunterbietung, Sanktionen
Tel.: 043 259 91 39
marita.hauenstein@vd.zh.ch
Jovan Dimitrijewitsch
Jur. Sekretär, Vollzug flankierende Massnahmen
Entsendegesetz, Lohnunterbietung, Sanktionen, Selbständigerwerbende
Tel.: 043 259 91 20
jovan.dimitrijewitsch@vd.zh.ch
Linda Schildknecht 
Sachbearbeiterin, Vollzug flankierende Massnahmen
Meldeverfahren, Entsendegesetz
Tel.: 043 259 91 19
linda.schildknecht@vd.zh.ch
Anna Appenzeller 
Sachbearbeiterin, Sekretariat Vollzug
flankierende Massnahmen
Tel.: 043 259 58 94
anna.appenzeller@vd.zh.ch