Unterrubriken
Sie befinden sich derzeit auf folgender Seite:
Arbeitsbedingungen
Vollzug flankierende Massnahmen
Die Vollzugsstelle flankierende Massnahmen und die Geschäftsstelle tripartite Kommission nehmen Aufgaben im Vollzug der flankierenden Massnahmen im Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU wahr. Im Vordergrund der flankierenden Massnahmen steht der Schutz des Schweizer Lohnniveaus.
Vollzugsstelle flankierende Massnahmen
Gemäss Bundesgesetz über die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für in die Schweiz entsandte Arbeitnehmer müssen die Arbeitgeber den entsandten Arbeitnehmern unter anderem mindestens die Entlöhnung garantieren, die in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen vorgeschrieben sind.
Die zuständige kantonale Behörde kann auf Antrag der mit der Durchsetzung des Gesamtarbeitsvertrages betrauten paritätischen Organe bei geringfügigen Verstössen gegen die Vorschriften über die minimale Entlöhnung eine Verwaltungsbusse bis CHF 5'000.- aussprechen.
Bei Verstössen, die nicht als geringfügig eingestuft werden, kann dem Arbeitgeber verboten werden, während bis zu fünf Jahren in der Schweiz seine Dienste anzubieten.
Geschäftsstelle tripartite Kommission
Die tripartite Kommission besteht aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie des Kantons. Sie beurteilt die orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne, beobachtet den Arbeitsmarkt und führt bei Feststellung von Lohndumping eine Verständigung mit dem betroffenen Arbeitgeber durch.
Sofern sie feststellt, dass in einer Branche die orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne wiederholt und in missbräuchlicher Weise unterboten werden, beantragt sie beim Regierungsrat den Erlass eines Normalarbeitsvertrages oder die Allgemeinverbindlicherklärung eines bereits bestehenden Gesamtarbeitsvertrages.
Ihre Ansprechpartner
| Beat Werder Leitung AIT, Vollzug flankierende Massnahmen Schwarzarbeit, Einigungsamt Tel.: 043 259 91 32 beat.werder@vd.zh.ch | Annika Hirsbrunner Schäfli Jur. Sekretärin, Vollzug flankierende Massnahmen Entsendegesetz, Lohnunterbietung, Sanktionen Tel.: 043 259 91 09 annika.hirsbrunner@vd.zh.ch |
| Peter Holenstein Jur. Sekretär, Vollzug flankierende Massnahmen Entsendegesetz, Lohnunterbietung, Sanktionen, Schwarzarbeit Tel.: 043 259 91 03 peter.holenstein@vd.zh.ch | Severin Capaul Sachbearbeiter, Vollzug flankierende Massnahmen Entsendegesetz, Lohnunterbietung, Sanktionen Tel.: 043 259 91 04 severin.capaul@vd.zh.ch |
| Elif Akdas Sachbearbeiterin, Vollzug flankierende Massnahmen Meldeverfahren, Entsendegesetz Tel.: 043 259 91 07 elif.akdas@vd.zh.ch | Münevver Önen Sachbearbeiterin, Vollzug flankierende Massnahmen Meldeverfahren, Entsendegesetz Tel.: 043 259 91 18 muenevver.oenen@vd.zh.ch |
| Michaela Petrin Sachbearbeiterin, Vollzug flankierende Massnahmen Entsendegesetz, Lohnunterbietung, Sanktionen Tel.: 043 259 91 29 michaela.petrin@vd.zh.ch | Philipp Muelhauser Sachbearbeiter, Vollzug flankierende Massnahmen Lohnbuch Tel.: 043 259 91 37 philipp.muelhauser@vd.zh.ch |
| Marita Hauenstein Jur. Sekretärin, Vollzug flankierende Massnahmen Entsendegesetz, Lohnunterbietung, Sanktionen Tel.: 043 259 91 39 marita.hauenstein@vd.zh.ch | Jovan Dimitrijewitsch Jur. Sekretär, Vollzug flankierende Massnahmen Entsendegesetz, Lohnunterbietung, Sanktionen, Selbständigerwerbende Tel.: 043 259 91 20 jovan.dimitrijewitsch@vd.zh.ch |
| Linda Schildknecht Sachbearbeiterin, Vollzug flankierende Massnahmen Meldeverfahren, Entsendegesetz Tel.: 043 259 91 19 linda.schildknecht@vd.zh.ch | Anna Appenzeller Sachbearbeiterin, Sekretariat Vollzug flankierende Massnahmen Tel.: 043 259 58 94 anna.appenzeller@vd.zh.ch |
