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Einreise und Aufenthalt
Einreise und Visa
Für die Einreise in die Schweiz reicht meistens ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisedokument (Reisepass, bei EU/EFTA Bürgern genügt eine amtliche Identitätskarte). Je nach Herkunftsland benötigen Sie zudem ein Visum (EU/EFTA-Staatsangehörige benötigen keines). Auch Schengen-Visa werden für die Einreise in die Schweiz akzeptiert. Informationen über die Visumspflicht finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Migration.
Aufenthalt und Niederlassung
Bezüglich der Aufenthaltsbewilligung gibt es Unterschiede zwischen Angehörigen der EU/EFTA-Mitgliedstaaten und der übrigen Länder. Gegenüber einigen EU-Staaten gelten zur Zeit noch spezielle Übergangsfristen und Regelungen.
Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen werden vom Kantonalen Migrationsamt ausgestellt. Aufenthalte bis drei Monate sind nicht bewilligungspflichtig, alle anderen schon. Je nach Art der Bewilligung kann eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden. Ausländer, die sich in der Schweiz aufhalten, erhalten einen Ausländerausweis, der die Art der erteilten Bewilligung festhält.
Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit
Aufenthalte von mehr als drei Monaten sind auch für Nichterwerbstätige (Rentner, Studierende, Stellensuchende und andere) bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wird vom Kantonalen Migrationsamt erteilt.
