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Regulierungsfolgeabschätzung
Auftrag
Das Wichtigste in Kürze
Bei der Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) geht es darum, Kosten und Nutzen einzelner Regulierungen zu erfassen. Dabei werden Informationen über die Vor- und Nachteile möglicher politischer Optionen für politische Entscheidungsträger aufbereitet, indem ihre potenziellen Auswirkungen messbar gemacht werden.
Das Entlastungsgesetz sieht vor, dass bei allen neuen und zu ändernden kantonalen Erlassen eine Regulierungsfolgeabschätzung durchzuführen ist, sofern Unternehmen voraussichtlich belastet werden.
Die Regulierungsfolgeabschätzung im Kanton Zürich
Die Regulierungsfolgeabschätzung wird seit dem 1. Januar 2011 durch die jeweils federführende Direktion im Rahmen des ordentlichen Rechtsetzungsverfahrens durchgeführt. Die Koordinationsstelle Unternenehmensentlastung (KSUE) unterstützt die Direktionen bei dieser Arbeit. Sie stellt zudem sicher, dass die durchgeführten Abschätzungen nachvollziehbar und realistisch sind.
Die gewonnenen Resultate fliessen in die Anträge an Regierungs- oder Kantonsrat ein und werden damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Grundlage für die einzelnen Regulierungsfolgeabschätzungen sind die vom Regierungsrat erlassenen Richtlinien.
Weitere Informationen zum Thema
- Regulierungsfolgeabschätzung beim Bund
- Regulierungsfolgeabschätzung bei der Stadt Zürich
- Regulierungsfolgeabschätzung bei der OECD (Englisch oder Französisch)
- Regulierungfolgeabschätzung im australischen Bundesstaat New South Wales (Englisch)
- Regulierungsfolgeabschätzung in der kanadischen Provinz Québec (Englisch oder Französisch)
