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Unternehmensentlastung
Regulierungsqualität als Standortfaktor
Staatliches Handeln kann häufig unvorhergesehene oder gar kontraproduktive Konsequenzen haben. Dies zeigt sich besonders bei der administrativen Belastung von Unternehmen, speziell bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Gefragt sind deshalb qualitativ hochstehende Gesetze, die möglichst geringe "Nebenwirkungen" aufweisen.
Die Regulierungsqualität ist ein Standortfaktor, da sie ähnlich wie die Steuerbelastung Unternehmensressourcen beeinflusst, die nicht für wirtschaftliches Handeln eingesetzt werden können. Kosten durch Regulierungen haben deshalb eine umfassende Bedeutung für die Standortattraktivität.
Das Zürcher Entlastungsgesetz
Das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Gesetz zur administrativen Entlastung der Unternehmen ("Entlastungsgesetz") verpflichtet den Kanton, dafür zu sorgen, dass
- die Zahl der anzusprechenden Behörden oder Verwaltungsstellen tief ist,
- für den Verkehr mit Behörden und Verwaltung elektronische Mittel zur Verfügung stehen,
- die Formulare einheitlich und einfach ausgestaltet werden,
- die von den Behörden und Verwaltungsstellen benötigten Daten möglichst einheitlich definiert werden,
- einmal erhobene Daten mit Zustimmung der Unternehmen auch weiteren Behörden oder Verwaltungsstellen, die sie benötigen, zur Verfügung stehen.
Mit der Regulierungsfolgeabschätzung werden alle neuen Erlasse auf die durch sie ausgelöste administrative Belastung geprüft.
Zudem prüft der Regierungsrat geltendes Recht auf seine Übereinstimmung mit dem Entlastungsgesetz.
Die Verordnung zur administrativen Entlastung der Unternehmen ("Entlastungsverordnung") regelt die Details.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
Koordinationsstelle Unternehmensentlastung
Lagerstrasse 107
8090 Zürich
Telefon
+41 (0)43 259 66 26
Fax
+41 (0)43 259 51 71
E-Mail
entlastung@vd.zh.ch
