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Ausbildungs- & Einarbeitungszuschüsse
Haben Sie Interesse, eine max. 3-jährige Grundausbildung nachzuholen?
Sie sind bereits 30 Jahre alt (bzw. werden während der Ausbildung 30 Jahre alt), verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung oder haben in Ihrem erlernten Beruf erhebliche Schwierigkeiten, eine Stelle zu finden. Sie verfügen über keinen Abschluss einer Hochschule oder höheren Fachschule.
Falls dies zutrifft, haben Sie die Möglichkeit, eine höchstens dreijährige Grundausbildung mit Hilfe der Ausbildungszuschüsse (AZ) anzustreben - sofern Sie einen Lehrvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb abschliessen können und das RAV Ihr entsprechendes Gesuch um Ausbildungszuschüsse vor Lehrantritt bewilligt. Lohn + Ausbildungszuschüsse = max. Fr. 3'500.- pro Monat.
Weitere Informationen und die notwendigen Formulare für ein Gesuch um Ausbildungszuschüsse erhalten Sie bei Ihrem RAV.
Einarbeitungszuschüsse (EAZ) - können Sie davon profitieren?
Sie haben besonders grosse Schwierigkeiten, bei der herrschenden Arbeitsmarktlage eine neue Anstellung zu finden, weil Sie:
a. in fortgeschrittenem Alter sind;
b. körperlich, physisch oder geistig beeinträchtigt sind;
c. schlechte berufliche Voraussetzungen haben;
d. bereits 150 Taggelder bezogen haben.
Die oben erwähnten Erschwernisse führen dazu, dass Sie schlechtere Voraussetzungen für den Erhalt einer Anstellung haben als Ihre Mitbewerber. Ist der Arbeitgeber trotzdem bereit, Sie zu orts- und branchenüblichen Bedingungen anzustellen, erhält er von Ihrer Arbeitslosenkasse während z.B. sechs Monaten je 2 Monate 60%, 40% und 20% des vereinbarten Monatslohnes rückvergütet - sofern das RAV Ihr entsprechendes EAZ-Gesuch vor Stellenantritt bewilligt hat.
Weitere Informationen und die notwendigen Formulare für ein Gesuch um Einarbeitungszuschüsse erhalten Sie bei Ihrem RAV.
