Massenentlassungen & Betriebsschliessungen

Informations- und Meldepflicht des Arbeitgebers bei Massenentlassungen und Betriebsschliessungen aus wirtschaftlichen Gründen               

Beabsichtigen Sie, innert 30 Tagen aus betrieblichen Gründen oder wegen Aufgabe der Geschäftstätigkeit zehn oder mehr Kündigungen auszusprechen? Was gibt es in solchen Fällen zu tun? Bitte beachten Sie: Unterlassen Sie die Meldung einer Massenentlassung an das Arbeitsamt, sind die Kündigungen möglicherweise nicht wirksam. Je früher Sie mit uns Kontakt aufnehmen, desto besser. Bei Umstrukturierungen und Betriebsschliessungen kann die öffentliche Arbeitsvermittlung Sie unterstützen (siehe unten).

Eine Massenentlassung liegt gemäss Arbeitsvertragsrecht bei folgenden Betriebsgrössen vor:

  • 20 bis 99 Arbeitnehmende: zehn oder mehr Kündigungen
  • 100 bis 299 Arbeitnehmende: zehn oder mehr Prozent Kündigungen
  • 300 und mehr Arbeitnehmende: mindestens 30 oder mehr Kündigungen

Bitte beachten Sie, dass Sie gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) im Grundsatz bereits bei 10 betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitabeiter im Kanton Zürich meldepflichtig sind.