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Au-pair / Privathaushaltangestellte von ausserhalb der EU
Voraussetzungen
- Zugelassen sind Au-pair-Angestellte, die von einer anerkannten Organisation vermittelt werden, um einen Weiterbildungsaufenthalt zu ermöglichen
- Das Alter muss zwischen 18 und 25 Jahren liegen
- Der Besuch eines Sprachkurses in der am Aufenthaltsort gesprochenen Landessprache ist obligatorisch
- Die Tätigkeit darf höchstens 30 Stunden pro Woche bei einem ganzen freien Tag pro Woche dauern
- Die Tätigkeit darf lediglich leichte Hausarbeiten und Kinderbetreuung umfassen und dafür muss eine angemessene Entschädigung entrichtet werden
- Au-pair-Angestellte besitzen Wohnrecht bei der Gastfamilie und müssen über ein eigenes Zimmer verfügen
Anstellungsbedingungen
Die allgemeinen Anstellungsbedingungen richten sich nach dem Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche ArbeitnehmerInnen im Kanton Zürich. Weitere Informationen zu Anstellungsbedingungen, Weiterbildung, Entlöhnung, Unfall- und Krankenversicherung, Quellensteuer, Lohnabzüge, Steuerpflicht sowie Weiteres gehen aus dem Au-pair-Merkblatt hervor.
Fragen zum Arbeitsverhältnis
Hauswirtschaft Zürich, Florastr. 48, 8008 Zürich, Tel. 044 383 53 22
Pro Filia, Beckenhofstrasse 16, 8006 Zürich, Tel. 044 363 55 01
Antragsunterlagen
Bitte verwenden Sie für den Antrag das elekronische Formular. Wenn Sie noch nicht registriert sind, können Sie unter "neu registrieren" Ihr persönliches Passwort anfordern. Zusätzliche Dokumente können per scannen, Fax oder per Post zugestellt werden. Für Anträge per Formular benützen Sie das Antragsformular für Einreise.
Zusätzliche Unterlagen
- Vermittlungsvereinbarung
- Passkopie
- Anmeldebestätigung der Sprachschule (muss 4 Wochen nach der Einreise unaufgefordert nachgereicht werden)
