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Asylsuchende (Ausweis N)
Voraussetzungen
- Während der ersten sechs Monate nach dem Einreichen des Asylgesuches darf eine Asylsuchende Person nicht arbeiten (Sperrfrist). Die Sperrfrist beginnt mit dem im Ausländerausweis eingetragenen Einreisedatum.
- Asylsuchende müssen Wohnsitz im Kanton Zürich vorweisen. Personen mit einem ausserkantonalen Ausweis N (Asylsuchende) dürfen im Kanton Zürich nicht arbeiten.
Inländervorrang
Personen aus dem Asylbereich (Asylbewerber) haben keinen Vorrang auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Bei erstmaliger Zulassung zum Arbeitsmarkt geniessen neben den einheimischen Arbeitskräften diejenigen stellensuchenden Personen Vorrang, welche sich bereits in der Schweiz aufhalten und zur Erwerbstätigkeit berechtigt sind. Vor dem erstmaligen Stellenantritt von Asylbewerbern muss sichergestellt sein, dass der Vorrang der inländischen Arbeitnehmer eingehalten wurde (Art. 21 AuG) - Inländische Arbeitnehmer haben bei der Stellenbesetzung Vorrang. Die zu besetzende Stelle muss vorgängig beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet werden. Die RAV-Anmeldebestätigung ist dem Stellenantrittsgesuch beizulegen. Die Dauer der arbeitsmarktlichen Abklärung dauert in der Regel zehn Tage.
Bestimmungen und Auflagen
Nach Ablauf der sechsmonatigen Sperrfrist sind asylsuchende Personen berechtigt, in folgenden Branchen zu arbeiten:
- Landwirtschaft, Gemüsebau, Gärtnereien, Gartenbau, Forstwirtschaft, Sägereien
- Betriebe der Bauwirtschaft
- Spitäler, Heime, Anstalten (Pflege und Ökonomie)
- Betriebe zur Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken
- Gastgewerbe, Kantinen
- Wäschereien, Chemische Reinigungen, Näh- und Änderungsateliers
- Entsorgung (Abfallbewirtschaftung)
- Engros-Markt Zürich
Die orts- und branchenüblichen Mindestlöhne sind einzuhalten. Der Stellenantritt bzw. Stellenwechsel als auch Teilzeitstellen sind bewilligungspflichtig. Die Summe der gemeldeten Teilzeitstellen darf insgesamt nicht mehr als eine Vollzeitstelle betragen. Wenn das Asylgesuch abgelehnt wird, erlischt die Arbeitsbewilligung mit Ablauf der Ausreisefrist. Im Einzelfall entscheidet das Migrationsamt.
Antragsunterlagen
Bitte verwenden Sie für den Antrag das elektronische Formular. Wenn Sie noch nicht registriert sind, können Sie unter "neu registrieren" Ihr Passwort anfordern. Für formelle Anträge benötigen Sie das Antragsformular für Stellenantritt / Stellenwechsel. Die erforderlichen Zusatzunterlagen können als Scan, per Fax oder postalisch verschickt werden:
- Original des Ausländerausweises N, mit gültigem Aufenthalt
- Kopie des Arbeitsvertrages
- Bei erstmaliger Erwerbstätigkeit Bestätigung der Stellenmeldung beim RAV
