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Drittstaaten
Berufstätige von ausserhalb der EU
Neue Regelung der Zulassung zum Arbeitsmarkt
Mit der Einführung des neuen Ausländergesetzes (AuG) vom 01.01.2008 wurden die Zulassungskriterien zur Erwerbstätigkeit neu geregelt.
Personen, welche zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit eine Bewilligung brauchen
- Personen, welche zur Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen
- Stagiaires, die zur Weiterbildung in die Schweiz kommen
- Au-pair, die für einen Sprachaufenthalt in die Schweiz kommen
- PraktikantInnen und Studierende, die neben dem Studium arbeiten
- Familienangehörige von Kurzaufenthaltern, Studierenden und vorläufig aufgenommenen Ausländern
- Asylsuchende, die nach der Sperrfrist arbeiten möchten
- Vorläufig aufgenommene Ausländer
- Flüchtlinge anerkannt mit B-Ausweis
