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Arbeitsbewilligungen im Kanton Zürich
Arbeitsbewilligungen im Kanton Zürich
Arbeitsbewilligungen können im Kanton Zürich mittels elektronischem Formular online beantragt und verwaltet werden. Sicherheit und Datenschutz sind auf hohem Niveau gewährleistet. Dies spart Zeit und erlaubt eine bessere Übersicht über den Status Ihres Bewilligungsantrages.
Es können nur Gesuche für den Kanton Zürich angenommen werden. Die Prüfung der Gesuche kann rund zwei Wochen betragen, sofern die Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Arbeitsbewilligungen
Neumühlequai 30
8006 Zürich
Telefon
043 259 49 49
Fax
043 259 49 88
E-Mail
ab@vd.zh.ch
Bürozeiten
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