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Schwarzarbeit
Wir alle verdienen soziale Sicherheit, Schutz vor Invalidität und Arbeitslosigkeit und nach der Pensionierung eine Rente. Schwarzarbeit gefährdet diese sozialen Errungenschaften und schadet damit allen. Denn bei der Schwarzarbeit werden:
- keine Sozialabgaben entrichtet (AHV, IV, ALV usw.),
- keine Arbeitsbewilligungen eingeholt,
- kein Lohn und kein Umsatz versteuert.
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Sowohl die Schwarzarbeitgebenden wie die Schwarzarbeitnehmenden verstossen gegen das Gesetz.
Vielerlei Erscheinungsformen
Schwarzarbeit ist definiert als eine entlöhnte, selbständige oder unselbständige Arbeit, die als Tätigkeit an sich legal ist, bei deren Ausübung aber gegen Rechtsvorschriften verstossen wird. Das neue Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (BGSA) umschreibt verschiedene Formen von Schwarzarbeit:
- Die Beschäftigung von Arbeitnehmenden, die bei den obligatorischen Sozialversicherungen nicht gemeldet werden.
- Die nicht gemeldete Ausführung von Arbeiten durch Arbeitnehmende in Verletzung des Ausländerrechts.
- Die Beschäftigung von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmenden, die den Steuerbehörden nicht gemeldet werden.
- Arbeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, dem eine falsche Bezeichnung gegeben wird, um die Unterstellung unter die obligatorischen Arbeitnehmerversicherungen zu umgehen (Scheinselbständigkeit).
- Schwarzarbeit liegt auch vor, wenn Umsätze, die der Mehrwertsteuer unterliegen, den Behörden nicht gemeldet werden.
Das neue Gesetz und die Verordnung
Das neue Bundesgesetz und die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bieten bessere Möglichkeiten, die Schwarzarbeit in der Schweiz koordiniert und wirksam zu bekämpfen.
Neue Massnahmen
Das vereinfachte Abrechnungsverfahren erleichtert den Arbeitgebenden die Anmeldung von Angestellten bei den Sozialversicherungen und den Steuerbehörden. Die Kantone richten kantonale Kontrollorgane ein. Damit werden ihre Kontrollkompetenzen gestärkt und die Koordination der betroffenen Behörden und Organisationen verbessert. Ein automatischer Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden macht die Bekämpfung der Schwarzarbeit effizienter.
Das Gesetz bietet neue Sanktionsmöglichkeiten.
Weitere Informationen
Hinweise bitte an
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Arbeitsbedingungen / KKO
8090 Zürich
Telefon
043 259 91 03
Fax
043 259 91 01
E-Mail
schwarzarbeit@vd.zh.ch
Bürozeiten
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