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Plangenehmigung
Als industrielle Betriebe im Sinne des Gesetzes gelten Betriebe, sofern ...
- die Arbeitsweise durch technische Einrichtungen oder
- die Arbeitsweise wesentlich durch automatisierte Verfahren bestimmt wird, oder
- Leben oder Gesundheit der Arbeitnehmer besonderen Gefahren ausgesetzt sind.
Als nichtindustrielle Betriebe im Sinne des Gesetzes gelten alle übrigen Betriebe, sofern ein Arbeitgeber dauernd oder vorübergehend einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.
