Planbegutachtung

Für gewerbliche Betriebe werden Neueinrichtungen und Umbauten durch sogenannte Planbegutachtungen beurteilt. Dabei wird geprüft, ob das geplante Projekt den Vorschriften des Arbeitsgesetzes, des Unfallversicherungsgesetzes und deren Verordnungen entspricht. Falls nötig, enthält die Planbegutachtung Auflagen zur Beseitigung erkannter Mängel oder zur Verbesserung der Schutzmassnahmen. In einer Abnahme prüft der zuständige Mitarbeiter unseres Bereiches, ob Bau und Einrichtung des Betriebes den Vorschriften entsprechen.

Für eine Planbegutachtung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Formulare Gewerbe und Industrie;
  • Situationsplan und Katasterkopie;
  • Grundriss-, Fassaden-, Schnitt- und falls nötig Detailpläne im Massstab 1:50, 1:100 oder 1:200;
  • soweit erforderlich, ergänzende Angaben und Unterlagen über spezielle Produktionsprozesse, Fabrikations-, Lager- und Transportanlagen, Layoutpläne.

Mehr zum Thema

Die Behörde kann auf Antrag des Gesuchstellers im Einzelfall Ausnahmen von den Vorschriften bewilligen.

Arbeitsinspektoren und/oder die Suva besuchen die etwa 50'000 Betriebe des Kantons Zürich regelmässig und beraten sie in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.