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Planbegutachtung
Für gewerbliche Betriebe werden Neueinrichtungen und Umbauten durch sogenannte Planbegutachtungen beurteilt. Dabei wird geprüft, ob das geplante Projekt den Vorschriften des Arbeitsgesetzes, des Unfallversicherungsgesetzes und deren Verordnungen entspricht. Falls nötig, enthält die Planbegutachtung Auflagen zur Beseitigung erkannter Mängel oder zur Verbesserung der Schutzmassnahmen. In einer Abnahme prüft der zuständige Mitarbeiter unseres Bereiches, ob Bau und Einrichtung des Betriebes den Vorschriften entsprechen.
Für eine Planbegutachtung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Formulare Gewerbe und Industrie;
- Situationsplan und Katasterkopie;
- Grundriss-, Fassaden-, Schnitt- und falls nötig Detailpläne im Massstab 1:50, 1:100 oder 1:200;
- soweit erforderlich, ergänzende Angaben und Unterlagen über spezielle Produktionsprozesse, Fabrikations-, Lager- und Transportanlagen, Layoutpläne.
Arbeitsinspektoren und/oder die Suva besuchen die etwa 50'000 Betriebe des Kantons Zürich regelmässig und beraten sie in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Weitere Informationen
Zuständige Stellen für nichtindustrielle Betriebe
Betriebe der Stadt Zürich:
Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich UGZ
Bau- und Betriebshygiene
Walchestrasse 31
Postfach
8035 Zürich
Telefon
+41 (0) 44 216 20 86
Fax
+41 (0) 44 363 78 50
www.stadt-zuerich.ch/ugz
Betriebe der Stadt Winterthur
Departement Sicherheit und Umwelt
Gesundheitsamt
Obertor 32
8402 Winterthur
Telefon
+41 (0) 52 267 57 42
E-Mail
umwelt@win.ch
www.ugs.winterthur.ch
Übrige Betriebe im Kanton
Bereich Arbeitsbedingungen
(Arbeitsinspektorat)
Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Telefon
+41 (0) 43 259 91 00
Fax
+41 (0) 43 259 91 00
E-Mail
ai@vd.zh.ch
www.ai.zh.ch
