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Betriebslärm
(Aussenlärm)
Betreiber von Industrie- und Gewerbeanlagen müssen die Anwohnerschaft vor übermässigem Lärm schützen.
Wir erläutern Ihnen gerne die entsprechende Vorschriften im Bundesgesetz über den Schutz der Umwelt und in der dazugehörenden Lärmschutzverordnung.
Bundesgesetz über den Schutz der Umwelt
Lärmschutzverordnung
Für industrielle und gewerbliche Bauprojekte ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur prüfen unsere Fachleute im Baubewilligungsverfahren, ob die geplante Anlage die Lärmschutzvorschriften einhalten wird.
Ebenso beurteilen sie Lärmbeschwerden gegen bestehende Industrie- und Gewerbebetriebe in Zürich-Land.
Gegebenenfalls verfügt der Bereich Arbeitsbedingungen
Massnahmen, damit der Betriebslärm die im Umweltschutzgesetz bzw. in der Lärmschtzverordnung
definierten Belastungsgrenzwerte nicht mehr überschreitet.
