Bau / Einrichtung von Betrieben

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsgesetz und Unfallversicherungsgesetz verpflichten dazu!

Zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer sind Massnahmen zu treffen, die

  • nach der Erfahrung notwendig,
  • nach dem Stande der Technik anwendbar und
  • den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.

Die betrieblichen Einrichtungen und die Arbeitsabläufe müssen so gestaltet werden, dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen der Arbeitnehmer nach Möglichkeit vermieden werden.

Das Gesetz sieht die Mitwirkung der Arbeitnehmer bei der Gesundheitsvorsorge vor.

Gesetzliche Grundlagen der Arbeitsbedingungen

Im Wesentlichen regeln zwei Bundesgesetze und die dazugehörigen Verordnungen den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Berufsunfällen und Berufskrankheiten:

Das private Arbeitnehmerschutzrecht

Das private Arbeitnehmerschutzrecht findet sich vor allem im Arbeitsvertragsrecht des Obligationenrechtes, OR (vgl. Zehnter Titel, Art. 319 ff. OR, insbesondere Art. 328 OR).