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Bau / Einrichtung von Betrieben
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Arbeitsgesetz und Unfallversicherungsgesetz verpflichten dazu!
Zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer sind Massnahmen zu treffen, die
- nach der Erfahrung notwendig,
- nach dem Stande der Technik anwendbar und
- den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.
Die betrieblichen Einrichtungen und die Arbeitsabläufe müssen so gestaltet werden, dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen der Arbeitnehmer nach Möglichkeit vermieden werden.
Das Gesetz sieht die Mitwirkung der Arbeitnehmer bei der Gesundheitsvorsorge vor.
Gesetzliche Grundlagen der Arbeitsbedingungen
Im Wesentlichen regeln zwei Bundesgesetze und die dazugehörigen Verordnungen den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Berufsunfällen und Berufskrankheiten:
- das Arbeitsgesetz und
- das Unfallversicherungsgesetz
Die wichtigsten Gesetze sind:
- Arbeitsgesetz (ArG)
- Verordnung zum ArG (ArGV 1)
- Verordnung 2 zum ArG - Sonderbestimmungen (ArGV 2)
- Arbeitsgesetz - Wegleitung zum Gesetz und zu den Verordnungen 1 und 2
- Verordnung 3 zum ArG - Gesundheitsvorsorge (ArGV 3)
- Verordnung 4 zum ArG - Plangenehmigungspflicht (ArGV 4)
- Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz
- Verordnung 5 zum ArG - Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5)
- Wegleitung zur Verordnung 5 zum ArG
- Unfallversicherungsgesetz (UVG)
- Verordnung zum UVG (UVV)
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)
