Arbeitszeit

Arbeitszeitbewilligungen

Gesuche müssen mindestens 14 Arbeitstage (Für Kurzfristig ausgestellet Bewilligungen wird ein Expresszuschlag CHF 20.- erhoben) vor Beginn der zu bewilligenden Arbeitszeit eingereicht werden.

Arbeitszeiten, die nicht den allgemeinen Vorschriften entsprechen, sind bewilligungspflichtig. Bewilligungen werden erteilt, wenn ein dringendes Bedürfnis oder die technische bzw. wirtschaftliche Unentbehrlichkeit nachgewiesen wird.

Unbefristete Bewilligungen erteilt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

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