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8. Januar 2010 Vernehmlassung zum Bankeinlagensicherungsgesetz: Kanton Zürich fordert bessere Berücksichtigung der Kantonalbanken
Der Kanton Zürich hat angesichts seines grossen Finanzsektors ein vitales Interesse daran, den Einlegerschutz zu stärken, das systemische Risiko im Finanzsystem zu verringern und die Kosten für risikoreiche Bankstrategien verursa-chergerecht den Banken und Einlegern aufzuerlegen. Der Regierungsrat hat sich deshalb im Rahmen der momentan laufenden Vernehmlassung zum Bankeinlagensicherungsgesetz grundsätzlich zustimmend zu den entsprechenden Plänen des Bundesrates geäussert. Der Regierungsrat fordert darüber hinaus eine bessere Berücksichtigung der Kantonalbanken. Die den Banken dafür anfallenden Kosten sind angesichts der bestehenden Risiken im Finanzsektor und dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Bankkundinnen und Bankkunden zumutbar.
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