Zur Navigation
Zum Inhalt
www.webdesing.zh.ch
www.webdesing.zh.ch
Lageplan     Kontakt      Drucken     Schrift vergr�ssern   Schrift verkleinern           
Home
Themen
Unser Amt
Medienforum
Offene Stellen
Kontakt

Themen


Aktuelle Themen

Teilrevision Wohnbauförderung

 

Rauchverbot in Gastronomiebetrieben

 

Teilrevision Wohnbauförderung

 

Seit Inkraftsetzung der geltenden Wohnbauförderungsverordnung am 1. Juli 2005 haben sich Rahmenbe-dingungen und Anforderungen im Wohnungsbau erheblich geändert, weshalb die Verordnung angepasst wurde. So ist zur Förderung von Massnahmen zur sparsamen und rationellen Energieverwendung im Rahmen der Investitionskosten ein sogenannter Energiezuschlag eingeführt worden, der den höheren Kosten Rechnung trägt.


Die Anpassung wurde auch vorge-nommen, weil das Bauen in den letzten Jahren immer teurer wurde. Neben der ordentlichen Teuerung haben in den vergangenen Jahren neue bzw. verschärfte gesetzliche Anforderungen zu einer ausseror-dentlichen Teuerung im Bauwesen geführt. Aus diesem Grund wurden bei den Kosten, aber auch bei den Einkommensgrenzen Korrekturen vorgenommen.

 

Schliesslich sind jene Bestimmungen der Wohnbauförderungsverordnung geändert worden, in denen auf den Richtsatz für variable Hypotheken der Zürcher Kantonalbank Bezug genommen wird. Dieser ist seit 1. Januar 2008 mietrechtlich nicht mehr massgeblich und wurde, analog zum Mietrecht, durch den – für die ganze Schweiz einheitlichen – hypothekarischen Referenzzins-satz ersetzt.

 

Leerwohnungszählung

 

Im Vorjahr hatte sich die zunehmende Knappheit auf dem Wohnungsmarkt in einer rückläufigen Leerstandsquote trotz hoher Bautätigkeit niedergeschlagen. Im laufenden Jahr sorgt die Wirtschaftskrise für eine leichte Entspannung. Der Wiederanstieg der Leerstandsquote ist allerdings moderat. Zudem macht er sich bei den Neubauten kaum bemerkbar. Neuerstellte Wohnungen finden weiterhin guten Absatz; die Zahl der Leerstände blieb in diesem Segment trotz weiterhin reger Bautätigkeit konstant.

 

Neben der Stadt Zürich weist auch Winterthur eine deutliche Erhöhung des Leerstands auf. Hier wurden die vielen Neuwohnungen aber praktisch vollständig belegt. In Winterthur kumuliert sich der Leerstand zunehmend im Altbestand. Ähnliches gilt für den engeren Agglomerationsraum: die hohe Bautätigkeit der letzten Jahre hat zu keinen nennenswerten Absatzproblemen geführt. In einigen Gemeinden wie Bülach, Regensdorf, Illnau-Effretikon und Stäfa erhöhte sich aber als Reaktion darauf der Leerstand in Altbauten.

Grösser ist der Absorptionszeitraum für Neubauwohnungen zum einen am äusseren Agglomerationsrand und auf dem Land, wo die Nachfrage tiefer ist. Zum anderen ist am rechten Zürichseeufer das gleiche Phänomen wie in der Stadt zu beobachten: Hier gehören viele Neubauten dem Luxus-Segment an und stehen bei der momentanen Wirtschaftslage während längerer Zeit leer.

 

 

Rauchverbot in Gastronomiebetrieben
 

Näheres zum Rauchverbot in Gastronomiebetrieben im Kanton Zürich erfahren Sie unter www.awa.zh.ch/rauchverbot.

Downloads und Links
Datei : MM WBF 050809.pdf Grösse: 91 KB Medienmitteilung Leerwohnungszählung (91 KB)
Datei : MM_WBF_Verordnungsänderung.pdf Grösse: 25 KB Medienmitteilung Wohnbauför-derungsverordnung (25 KB)
Datei : Begründung.pdf Grösse: 96 KB Wohnbauförderungsver-ordnung (96 KB)
Bau- und Leerwohnungsstatistik der Schweiz
Kantonale Wohnbauförderung

Arbeitsmarkt Kanton Zürich

Der Kanton Zürich bietet mit seiner dynamischen und international vernetzten Wirtschaft ein grosses Angebot an vielseitigen und wert-schöpfungsstarken Arbeitsplätzen. Nachdem der Zürcher Arbeitsmarkt in den Jahren vor 2001 vorwiegend unterdurchschnittliche Arbeitslosen-zahlen aufwies und damit seine Anpassungsfähigkeit unter Beweis stellen konnte, wurde er vom anschliessenden Konjunktur-einbruch stärker als die ländlichen Kantone getroffen. 

Die Abhängigkeit der Beschäftigung von konjunkturellen Schwankungen ist im Kanton Zürich somit ausge-prägter als im Schweizer Mittel. Dieses statistische Phänomen lässt sich im Zuge der aktuell vorherr-schenden Finanzmarktkrise, welche sich auch auf den Arbeitsmarkt übertragen hat, noch nicht beobachten. Das heisst, die Arbeitslosigkeit im Kanton Zürich liegt trotz konjunkurellem Ab-schwung weiterhin unter der gesamtschweizerischen Quote.

Der Kanton Zürich weist einen überdurchschnittlichen Anteil an Erwerbstätigen ausländischer Nationalität auf. Die Wachstums-zahlen der letzten Jahre verdeu-tlichen, dass Zürich stark vom freien Personenverkehr Schweiz–EU profitiert.

Dokumente und Links
Datei : MM Arbeitsmarkt Feb10.pdf Grösse: 229 KB Arbeitsmarkt Feb 10 (229 KB)
Datei : ALStes_ALQ_Bezirke_Gden_022010_Mt_VM.pdf Grösse: 35 KB Arbeitsmarkt Bezirke Gemeinden Feb 10 (35 KB)
Lage auf dem Arbeitsmarkt im Kanton Zürich
RAV des Kantons Zürich
Treffpunkt Arbeit
Kurzarbeit
Schwarzarbeit
Öffentliche Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Seco)
Stat. Amt des Kantons Zürich
Wirtschaftsstandort Zürich

Der Wirtschaftsstandort Zürich nimmt mit seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit international einen Spitzenplatz ein. Als Motor der Schweiz erwirtschaftet Zürich rund einen Fünftel des Volkseinkommens, der Wertschöpfung und der Arbeitsplätze. Der Wirtschafts-standort Zürich ist kein einheitliches Produkt, welches innerhalb eines definierten Marktes mit anderen Angeboten im Wettbewerb steht. Vielmehr setzt sich dieses Produkt aus verschiedensten Faktoren zusammen und ergibt in der Summe ein attraktives Produkt der Ausprä-gungen. Zürich ist neben Finanz- und Werkplatz auch Wissensstandort. 

Seine Standortfaktoren stehen in unterschiedlicher Weise in einem regionalen, nationalen und inter-nationalen Umfeld. 99,7 Prozent der Unternehmen im Kanton Zürich sind KMU. Sie beschäftigen zwei Drittel der Erwerbstätigen. Den grössten Teil zur kantonalen Wertschöpfung trägt mit 82,5 Prozent der Dienstleistungssektor bei. Sein Herzstück ist das Finanzwesen. Unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt liegt hingegen die Wertschöpfung im Industriesektor.

Dokumente und Links
Datei : Standortbericht.pdf Grösse: 883 KB Standortbericht (883 KB)
Datei : 2. Zürcher Kreativwirtschaftsbericht.pdf Grösse: 4865 KB Kreativwirtschaftsbericht (4865 KB)
Standortförderung Kanton Zürich
Wirtschaftsförderung Stadt Zürich
Greater Zurich Area (GZA)
Finanzplatz Zürich
Arbeitsbewilligungen
Gründungen
Willkommen in Zürich
Bewilligungen

Weitere Themen

Vollzug Arbeits- und Unfallversicherungsgesetz
Vollzug Flankierende Massnahmen
Private Arbeitsvermittlung

Konsumkreditwesen
Interinstitutionelle Zusammenarbeit
Wohnbauförderung
Wirtschaftliche Landesversorgung

Lex Friedrich/Koller


Vollzug Arbeits- und Unfallversicherungsgesetz >>

Das Schwergewicht der Tätigkeiten liegt bei der Prävention, d.h. bei der Verhütung von Berufsunfällen und -Krankheiten durch Kontrollen, Begutachtungen, Bewilligungen sowie Beratungen von Behörden, Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden.

Vollzug Flankierende Massnahmen >>

Die Vollzugsstelle flankierende Massnahmen und die Geschäfts-stelle tripartite Kommission nehmen Aufgaben im Vollzug der flankie-renden Massnahmen im Zusammen-hang mit dem freien Personenver-kehr zwischen der Schweiz und der EU wahr. Im Vordergrund der flankierenden Massnahmen steht der Schutz des Schweizer Lohnniveaus. 


Private Arbeitsvermittlung >>

Wer im Kanton Zürich eine der folgenden Tätigkeiten ausüben will, benötigt von Gesetzes wegen eine Bewilligung des AWA. Es betrifft dies: die private Arbeitsvermittlung, den Personalverleih (Temporär- und Leiharbeit), die Musiker- und Artistenvermittlung (inkl. Manage-ment), Fotomodell- und Mannequin-agenturen.


Konsumkreditwesen >>

Wer in der Schweiz gewerbs-mässig Konsumkredite vergeben oder vermitteln will, untersteht der Bewilligungspflicht nach Massgabe des eidgenössischen Konsumkredit-gesetzes (KKG). Das AWA erteilt Bewilligungen an Kreditgeber oder Kreditvermittler mit Sitz im Kanton Zürich oder an Kreditgeber oder Kreditvermittler mit Sitz im Ausland, wenn diese hauptsächlich auf dem Gebiet des Kantons Zürich tätig sind.


Interinstitutionelle Zusammenarbeit >>

Das AWA, das kantonale Sozialamt (KS), das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) und die Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA) bauen verschiedene regionale Netzwerke zur interin-stitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) auf. Ziel ist eine koordinierte und rasche Beratung von Versicherten mit komplexen Problematiken sowie eine Kosteneinsparungen bei den beteiligten Institutionen. 


Wohnbauförderung >>

Eine der Herausforderungen für den Kanton Zürich liegt in der Bereit-stellung von preisgünstigen Mietwohnungen für Personen mit geringem Einkommen und Vermögen. Der Kanton unterstützt dabei gemeinnützige Wohnbauträger oder Gemeinden mit zinslosen und zinsgünstigen Darlehen. Ferner wird das selbstgenutzte Wohneigentum für Personen mit höchstens mittleren Einkommen und Vermögen durch die Übernahme von Bürgschafts-gebühren gefördert. Die Fachstelle Wohnbauförderung ist Ihr An-sprechpartner bei Fragen zum subventionierten Wohnungsbau im Kanton Zürich. 


Wirtschaftliche Landesversorgung >>

Für den Fall von schweren Mangel-lagen, denen die Wirtschaft nicht selbst zu begegnen vermag, stellt der Bund die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicher. Er trifft vorsorgliche Massnahmen. Die Versorgung der Zivilbevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienst-leistungen sowie die Verteilung der Waren ist auch in ausserorden-tlichen Lagen in erster Linie Sache der Privatwirtschaft. Die Rolle des Staates bleibt subsidiär. Er sorgt dafür, dass die notwendigen Vorbereitungen für die Sicherstel-lung einer gleichmässigen und ausreichenden Versorgung der Einwohner und der Wirtschaft getroffen werden


Lex Friedrich/Koller >>

Die Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Wirtschaft und Arbeit, ist im Kanton Zürich die beschwerdebe-rechtigte Behörde, der gegen Entscheide der Bewilligungsbehör-den (Bezirksräte) das Beschwerde-recht zusteht. Sie kann auch den Widerruf einer Bewilligung oder die Einleitung eines Strafverfahrens verlangen und auf Beseitigung rechtswidrigen Zustandes klagen.

 
© Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich