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Teilrevision Wohnbauförderung Rauchverbot in Gastronomiebetrieben Teilrevision Wohnbauförderung Seit Inkraftsetzung der geltenden Wohnbauförderungsverordnung am 1. Juli 2005 haben sich Rahmenbe-dingungen und Anforderungen im Wohnungsbau erheblich geändert, weshalb die Verordnung angepasst wurde. So ist zur Förderung von Massnahmen zur sparsamen und rationellen Energieverwendung im Rahmen der Investitionskosten ein sogenannter Energiezuschlag eingeführt worden, der den höheren Kosten Rechnung trägt. Die Anpassung wurde auch vorge-nommen, weil das Bauen in den letzten Jahren immer teurer wurde. Neben der ordentlichen Teuerung haben in den vergangenen Jahren neue bzw. verschärfte gesetzliche Anforderungen zu einer ausseror-dentlichen Teuerung im Bauwesen geführt. Aus diesem Grund wurden bei den Kosten, aber auch bei den Einkommensgrenzen Korrekturen vorgenommen.
Schliesslich sind jene Bestimmungen der Wohnbauförderungsverordnung geändert worden, in denen auf den Richtsatz für variable Hypotheken der Zürcher Kantonalbank Bezug genommen wird. Dieser ist seit 1. Januar 2008 mietrechtlich nicht mehr massgeblich und wurde, analog zum Mietrecht, durch den – für die ganze Schweiz einheitlichen – hypothekarischen Referenzzins-satz ersetzt. Leerwohnungszählung Im Vorjahr hatte sich die zunehmende Knappheit auf dem Wohnungsmarkt in einer rückläufigen Leerstandsquote trotz hoher Bautätigkeit niedergeschlagen. Im laufenden Jahr sorgt die Wirtschaftskrise für eine leichte Entspannung. Der Wiederanstieg der Leerstandsquote ist allerdings moderat. Zudem macht er sich bei den Neubauten kaum bemerkbar. Neuerstellte Wohnungen finden weiterhin guten Absatz; die Zahl der Leerstände blieb in diesem Segment trotz weiterhin reger Bautätigkeit konstant. Neben der Stadt Zürich weist auch Winterthur eine deutliche Erhöhung des Leerstands auf. Hier wurden die vielen Neuwohnungen aber praktisch vollständig belegt. In Winterthur kumuliert sich der Leerstand zunehmend im Altbestand. Ähnliches gilt für den engeren Agglomerationsraum: die hohe Bautätigkeit der letzten Jahre hat zu keinen nennenswerten Absatzproblemen geführt. In einigen Gemeinden wie Bülach, Regensdorf, Illnau-Effretikon und Stäfa erhöhte sich aber als Reaktion darauf der Leerstand in Altbauten.
Grösser ist der Absorptionszeitraum für Neubauwohnungen zum einen am äusseren Agglomerationsrand und auf dem Land, wo die Nachfrage tiefer ist. Zum anderen ist am rechten Zürichseeufer das gleiche Phänomen wie in der Stadt zu beobachten: Hier gehören viele Neubauten dem Luxus-Segment an und stehen bei der momentanen Wirtschaftslage während längerer Zeit leer. Rauchverbot in Gastronomiebetrieben Näheres zum Rauchverbot in Gastronomiebetrieben im Kanton Zürich erfahren Sie unter www.awa.zh.ch/rauchverbot.
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