|
In bestimmten Krisensituationen stellt der Bund die Versorgung des Lan-des mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicher. Der Vollzug der entsprechenden kantonalen Aufgaben liegt beim AWA. Wer in der Schweiz gewerbsmässig Konsumkredite vergeben oder vermitteln will, untersteht der staatlichen Aufsicht sowie einer Bewilligungspflicht.
|