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Unser Amt


Datei : AWAOrganigramm.pdf Grösse: 37 KB Organigramm Amt für Wirtschaft und Arbeit  (37 KB)
Datei : SF_und_AB-Organigramm_200912.pdf Grösse: 28 KB Organigramm Standortförderung und Arbeitsbewilligungen  (28 KB)
Datei : Geschäftsbericht AWA 08.pdf Grösse: 121 KB AWA Geschäftsbericht 2008 (121 KB)
Datei : AWA Leitbild.pdf Grösse: 17 KB Leitbild Amt für Wirtschaft und Arbeit (17 KB)
Datei : Feld 2 AWA Personalpolitik.pdf Grösse: 29 KB AWA Personalpolitik (29 KB)

Standortförderung /
Arbeitsbewilligungen

Unsere Standortförderung ist Ihr Partner bei Fragen zum Standort Zürich sowie zu Unternehmens-gründungen. Innerhalb dieses Bereiches ist das AWA auch zuständig für die Erteilung von Arbeitsbewilligungen

Arbeitsmarkt / RAV

Im Rahmen des Arbeitslosenver-sicherungsgesetzes (AVIG) betreibt der Bereich Arbeitsmarkt im Kanton Zürich 17 Regionale Arbeitsver-mittlungszentren (RAV). Die Hauptaufgabe dieser RAV ist die möglichst rasche Wiedereinglie-derung von Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt sowie die möglichst optimale Besetzung derjenigen offenen Stellen, welche dem RAV gemeldet werden.... 
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Arbeitslosenversicherung / Arbeitslosenkasse

Die Abteilung Arbeitslosen-versicherung sorgt auf kantonaler Ebene für einen einheitlichen Vollzug des Bundesgesetzes der Arbeits-losenversicherung und verhindert den missbräuchlichen Bezug von Taggeldleistungen. Die Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich ist für die Absicherung bei Arbeitsplatzverlust oder Lohneinbussen besorgt. Dabei weist unsere Organisation eine dezentrale Struktur innerhalb des Kantons Zürich auf. Das AWA versucht mit seinen RAV, möglichst nahe an den Kunden zu sein – seien dies Arbeitgeber oder Stellen-suchende. Die RAV sind in drei Regionen unterteilt, welche je einer eigenen Leitung unterstehen.

 Arbeitsbedingungen

Der Bereich Arbeitsbedingungen ist das Vollzugs-, Kompetenz- und Dienstleistungszentrum des AWA für Belange des Unfallverhütungs-, aber auch des Arbeitsgesetzes. Ebenfalls in den Zuständigkeits-bereich fallen Teile des Umwelt-schutzgesetzes mit seiner Lärm-schutzverordnung sowie die Aufsicht über das Konsumkredit-gewerbe und die private Arbeits-vermittlung wie auch den Personalverleih.

Wohnbauförderung

Der Kanton Zürich fördert den preisgünstigen Mietwohnungsbau mit zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen wie auch das selbstgenutzte Wohneigentum. Die Wohnbauförderung des Kantons Zürich kontrolliert ebenfalls die Mietverhältnisse mittels Zweckerhaltungskontrollen und erfüllt derart die Vollzugsaufgaben für das Bundesamt für Wohnungswesen.

Weitere Aufgaben

In bestimmten Krisensituationen stellt der Bund die Versorgung des Lan-des mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen sicher. Der Vollzug der entsprechenden kantonalen Aufgaben liegt beim AWA. Wer in der Schweiz gewerbsmässig Konsumkredite vergeben oder vermitteln will, untersteht der staatlichen Aufsicht sowie einer Bewilligungspflicht.

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Konsumkreditwesen
Private Arbeitsvermittlung
 
© Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich