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7. Januar 2010 Eckwerte für Umsetzung des Rauchverbots in Zürcher Gastronomiebetrieben bekannt Der Regierungsrat hat am 23. Dezember 2009 die angepasste kantonale Gastgewerbeverordnung verabschiedet und ihre Inkraftsetzung auf den 1. Mai 2010 beschlossen. Damit sind alle Eckwerte für die Umsetzung des Rauchverbots in Zürcher Gastronomiebetrieben bekannt. Der Kanton Zürich lehnt sich bei der Umsetzung an die bundesrechtlichen Bestimmungen an, die ab 1. Mai 2010 in der ganzen Schweiz im Sinne von Mindeststandards verbindlich sind.
Die wichtigsten Eckwerte des Rauchverbots im Kanton Zürich:
• Ab dem 1. Mai 2010 gilt in Innenräumen von Gastwirtschaftsbetrieben ein Rauchverbot. • Es besteht die Möglichkeit, zum Rauchen abgetrennte Räumlichkeiten (Fumoirs) zur Verfügung zu stellen. • Diese Fumoirs dürfen maximal einen Drittel der Ausschankfläche umfassen. • Die Fumoirs dürfen durch Personal bedient werden, sofern das Personal die ausdrückliche Zustimmung dazu gibt. • Komplette Raucherbetriebe, wie sie das Bundesrecht für Betriebe unter 80 Quadratmeter vorsieht, sind im Kanton Zürich nicht zugelassen. • Übergangsfristen für die Einrichtung von Fumoirs sind keine vorgesehen. Das Rauchverbot gilt ab dem 1. Mai 2010. • Wer gegen das Rauchverbot verstösst, kann mit einer Ordnungsbusse belangt werden.
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