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8. Januar 2010
Vernehmlassung zum Bankeinlagensicherungsgesetz: Kanton Zürich fordert bessere Berücksichtigung der Kantonalbanken Der Kanton Zürich hat angesichts seines grossen Finanzsektors ein vitales Inte-resse daran, den Einlegerschutz zu stärken, das systemische Risiko im Finanz-system zu verringern und die Kosten für risikoreiche Bankstrategien verursa-chergerecht den Banken und Einlegern aufzuerlegen. Der Regierungsrat hat sich deshalb im Rahmen der momentan laufenden Vernehmlassung zum Bankeinla-gensicherungsgesetz grundsätzlich zustimmend zu den entsprechenden Plänen des Bundesrates geäussert. Der Regierungsrat fordert darüber hinaus eine bes-sere Berücksichtigung der Kantonalbanken. Die den Banken dafür anfallenden Kosten sind angesichts der bestehenden Risiken im Finanzsektor und dem be-rechtigten Sicherheitsbedürfnis der Bankkundinnen und Bankkunden zumutbar.
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